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Jeder kennt das Problem,
dass außerhalb von Bürozeiten ein dringend benötigter
Rechtsrat oder die gewohnte Vertretung nicht erreichbar ist. Deshalb
haben sich Strafverteidiger aus dem Raum Chemnitz zusammengeschlossen,
um einen Notdienst für dringende strafrechtliche Angelegenheiten
zu installieren. Von Freitags 18.00 Uhr bis Montags 8.00
Uhr sowie Montags bis Freitags zwischen 18.00 Uhr
und 8.00 Uhr ist unter dieser Telefonnummer
außerhalb der üblichen Kanzleizeiten
immer ein auf dem Strafrecht versierter Rechtsanwalt zu erreichen.
Jeder der hieran beteiligten Rechtsanwälte hat in regelmäßigen
Abständen Notdienst. Auch RA
Schönherr beteiligt sich an dieser freiwilligen
Serviceleistung. Diese Rufnummer sollte allerdings nur in
strafrechtlichen Notfällen
(Festnahme, Hausdurchsuchung etc.) verwendet werden.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Inanspruchnahme
eines Rechtsanwaltes im Rahmen des Notdienstes unter Umständen mit
anwaltlichen Kosten verbunden ist.
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